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   OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2010 - 1 LA 26/10   

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https://dejure.org/2010,91116
OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2010 - 1 LA 26/10 (https://dejure.org/2010,91116)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.06.2010 - 1 LA 26/10 (https://dejure.org/2010,91116)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 1 LA 26/10 (https://dejure.org/2010,91116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsuntersagung nach Entstehung des Schwarzbaus ohne Einreichung von prüffähigen Bauvorlagen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2002 - 10 B 1233/02

    Nutzungsuntersagung und Verlangen eines Bauantrags

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2010 - 1 LA 26/10
    Nichts anderes ergibt sich aus dem von dem Kläger in Bezug genommenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. August 2002 - 10 B 1233/02 -, BRS 65 Nr. 174.
  • OVG Thüringen, 15.01.2019 - 1 EO 522/18

    Fehlende Ermächtigungsnorm für eine Verpflichtung zur Bauantragstellung

    Sofern die Bauaufsichtsbehörde anhand der ihr vorliegenden Erkenntnisse ohne nähere Sachaufklärung nicht beurteilen kann, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten nach den genannten speziellen Befugnisnormen vorliegen, mag sie im Einzelfall unter Rückgriff auf die allgemeine Befugnisnorm des § 58 Abs. 1 Satz 2 ThürBO 2014 berechtigt sein, von dem für den Bau Verantwortlichen die dafür notwendigen Unterlagen anfordern und etwa auch die Einreichung prüffähiger Bauvorlagen zu verlangen (vgl. etwa OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.06.2010 - 1 LA 26/10 - juris Rdn. 2).
  • VG Schleswig, 07.11.2018 - 8 A 828/17

    "Eventbahnhof Schleswig": Klagen des Betreibers abgewiesen

    Es ist anerkannt, dass die Bauaufsichtsbehörde im Rahmen bauordnungsrechtlicher Verfahren auf der Grundlage der bauordnungsrechtlichen Generalklausel (§ 59 Abs. 1 LBO) befugt ist, die Vorlage prüffähiger Unterlagen durch Bescheid anzuordnen (OVG Schleswig, Beschluss vom 17.06.2010, 1 LA 26/10 zu § 66 LBO a.F.; zitiert nach Juris; VG Schleswig, Beschluss vom 14.11.2017, 8 B 180/17).
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